Wer bezahlt die Osteopathie?

Osteopathie ist eine anerkannte Behandlungsmethode und wird durch die Zusatzversicherung für Alternativ- und Komplementärmedizin vergütet. Eine ärztliche Verordnung ist dazu nicht notwendig.

Falls Sie einen Unfall hatten, werden die Kosten zum Teil von der Unfallversicherung übernommen.

Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse oder Unfallversicherung bezüglich der Kostenbeteiligung.

 

Die Behandlungstarife richten sich nach dem Honorarrahmen des SVO-FSO:

30 Minuten = CHF 84.-
60 Minuten = CHF 168.-

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